Die Bundesministerien und Bundesbehörden blockieren auf ihren diversen Konten auf Twitter derzeit zumindest 268 Nutzer. Dabei gehen die jeweils zuständigen Regierungsmitarbeiter größtenteils nach eigenem Gutdünken vor, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Abgeordneten Niema Movassat und Andre Hahn hervorgeht. „Die Bundesressorts entscheiden selbstständig und aus eigenem Recht darüber, nach welchen Kriterien Nutzer blockiert werden“. Für Linken-Politiker Movassat ist das Verhalten der Bundesregierung „verfassungsrechtlich hochproblematisch“.
Die Bundesbehörden betreiben mehrere Hundert Twitter-Konten zur Außenkommunikation. Allein das Auswärtige Amt verfügt neben @AuswaertigesAmt über 100 Spartenkanäle und Konten von Auslandsvertretungen. Neben den Ministerien und Behörden ist auch die Bundespolizei mit zahlreichen Konten vertreten. In ihrer Antwort listet die Bundesregierung zumindest 268 Nutzer auf, die von Behörden gesperrt werden – real dürfte es sich aber um weit mehr handeln, da viele Ministerien keine Angaben machen wollten.
„Verbreitung verhindern“
Als Grund für die Blockaden nennt die Bundesregierung etwa „die Verhinderung der Verbreitung von Beleidigungen, Verleumdungen, übler Nachrede sowie von Kommentaren mit gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, rassistischen, sexistischen, hasserfüllten, menschenverachtenden oder verfassungsfeindlichen Äußerungen oder Inhalten“. Auch wollten einzelne Bundesministerien die „Verbreitung von Werbung und Inhalten von Spam-Accounts“ verhindern. In derselben Anfragebeantwortung räumt die Bundesregierung allerdings ein, dass sie nicht die Möglichkeit hat, Twitterkonten selbst zu sperren – also die Verbreitung der genannten Inhalte nicht verhindern kann. Blockieren auf Twitter macht Inhalte lediglich für den Sperrenden unsichtbar, wenn er eingeloggt ist. Ausgeloggt oder über andere Konten sind die Inhalte weiterhin einsehbar.
Der Linken-Abgeordnete Movassat zieht überdies die Gründe für die Sperrung mancher Konten in Zweifel. „Die Bundesregierung behauptet, dass einige Twitter-Nutzer blockiert wurden, weil sie strafrechtsrelevante Inhalte gepostet haben. Doch wenn dem so ist, warum hat kein Ministerium jemals auch nur eine einzige Strafanzeige wegen eines Tweets erstattet?“, schreibt er in einer Stellungnahme. Die Blockade beschneide die Meinungs- und Informationsfreiheit der Nutzer und könne, da sie vielleicht auch Journalisten treffe, damit die Pressefreiheit beeinträchtigen, erklärt Movassat.
Kritik am Blockieren durch Polizeien
Unsere Berichterstattung löste zuletzt Debatten über das Vorgehen der Polizei auf Twitter aus. Dabei beleuchteten wir auch die heikle rechtliche Lage: Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag bezeichnete etwa das Blockieren von Nutzern in sozialen Medien durch die Exekutive als einen Grundrechtseingriff. Dieser sei nur unter gewissen Voraussetzungen zulässig, etwa bei Straftaten, Beleidigungen und ähnlichen Verletzungen von Persönlichkeitsrechten. Nach Recherchen von netzpolitik.org blockieren Polizeidienststellen in Deutschland nach eigener Maßgabe Hunderte von Nutzern. Das sorgte für Kritik von Kriminologen und Bürgerrechtlern.
